Ein juristisches Nachspiel hat jener Zugunfall, der sich am 20. Jänner dieses Jahres in Fürnitz bei Villach ereignete. Der deutsche Triebwagenführer eines privaten Eisenbahnunternehmens, der an diesem Tag mit einem Güterzug von Tarvis Richtung Villach Westbahnhof unterwegs war, wird angeklagt. „Es besteht der Verdacht der grob fahrlässigen Gemeingefährdung, der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit“, sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Beim Unglück prallte der vom Deutschen gelenkte Zug gegen die hinteren fünf, mit Kerosin gefüllten Waggons eines anderen Zuges, der von Villach kommend in Richtung Thörl-Maglern unterwegs war. Durch den Zusammenstoß entgleisten die zwei Triebfahrzeuge, durchbrachen die angrenzende Lärmschutzwand und kamen auf einem dahinterliegenden Parkplatz eines Wohnblocks zum Stillstand. Beim Zusammenstoß entzündete sich die Ladung der Waggone, 80.000 Liter Kerosin traten aus, 250 Feuerwehrleute waren im Einsatz. Der 35-Jährige wurde unbestimmten Grades verletzt, der 45-jährige Lokführer des zweiten Zuges blieb unverletzt.

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Wie Gutachten ergaben, war ein Sicherungssystem jener Lok, die der Angeklagte steuerte, defekt. Um die Maschine überhaupt in Betrieb nehmen zu können, schaltete der Deutsche offenbar außerdem das automatische Bremssystem ab. Am Tag des Unfalls überfuhr der 35-Jährige ein rotes Anhaltesignal, ohne zu stoppen und verursachte so den Unfall, wie in der Anklageschrift festgehalten wird. Der Lokführer – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – hatte bei den Einvernahmen stets jede Schuld von sich gewiesen.

Bei einer Verurteilung droht dem Deutschen eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Weil die Strafandrohung nicht höher ist, findet der Prozess am Bezirksgericht Villach statt. Ein Termin steht noch nicht fest.