Es war die erste Anklage in Österreich, die versuchte, eine Kausalität zwischen dem CoV-Erreger und dem Tod eines anderen Menschen herzustellen. Die Staatsanwaltschaft warf einer 53 Jahre alten Kärntnerin vor, ihre Corona-Quarantäne im Dezember 2021 mehrmals missachtet und dadurch ihren krebskranken Nachbarn (69) angesteckt zu haben, der in der Folge starb. Die Frau wurde wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu einer dreimonatigen, bedingten Haftstrafe verurteilt. Bezüglich der ebenfalls angeklagten, grob fahrlässigen Tötung gab es im Zweifel einen Freispruch.

Im Verfahren vor Richter Dietmar Wassertheurer bestritt die Angeklagte, überhaupt an Corona erkrankt gewesen zu sein. Sie habe an einer Bronchitis gelitten und nie einen PCR-Test gemacht. Dem widersprach ihr Hausarzt. Dieser sagte als Zeuge detailreich aus, wie er nach dem positiven Antigentest einen PCR-Abstrich bei der Patientin genommen und eingeschickt habe. Eine Mitarbeiterin der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, die die ungehalten reagierende Angeklagte telefonisch über ihre Absonderung informiert hatte, erinnerte sich: "Sie wollte das alles nicht hören und sagte: 'Es gibt kein Covid-19.'"

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Die Anklage stützte sich neben Zeugenaussagen, wonach die 53-Jährige im Dezember 2021 stets ohne Maske Kontakt mit Nachbarn gepflegt habe, auf zwei Gutachten: Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid-19 starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung des Virusgenoms aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest. Die beiden Virusproben seien genetisch identisch. 

Analysematerial verbraucht

Die Verteidigung gab zu bedenken, die PCR-Probe könnte vertauscht worden sein, und beantragte eine neuerliche Analyse, allerdings war am AKH Wien bei der Sequenzierung sämtliches Material verbraucht worden. "Ich bin unschuldig", beteuerte die Angeklagte, "Es gibt so wenig Informationen, wie Viren, wie Tests funktionieren."

Anklagebehörde geht in Berufung

Das Gericht sah den ersten Anklagepunkt als erfüllt. "Sie haben sozial inadäquat gehandelt, indem sie die Quarantäne ignorierten", so Wassertheurer. Weil er "leider nicht den Herrgott zurate ziehen" könne, verwarf er die grob fahrlässige Tötung. Seine Begründung: "Auch der Sohn, der nie getestet wurde, aber ebenfalls infiziert gewesen sein könnte und den Nachbarn getroffen hat, könnte diesen angesteckt und dieselbe Virus-DNA gehabt haben." Die Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung bei Schuld und Strafe an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.