Es ist ein in Österreich einzigartiger Fall, der am 23. Februar am Landesgericht Klagenfurt verhandelt wird: Die Staatsanwaltschaft (StA) hat Strafantrag gegen eine Kärntnerin (53) eingebracht, wegen grob fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten, bestätigt Behördensprecherin Tina Frimmel-Hesse. Das Ungewöhnliche: Die 53-Jährige soll Corona als "Waffe" verwendet haben.