Seit 2018 darf der – ansonsten geschützte – Fischotter in Kärnten unter strengen Auflagen bejagt werden, um den Fischbestand zu sichern. Jetzt ist zum zweiten Mal die entsprechende Verordnung ausgelaufen. Landesrat Martin Gruber (ÖVP) erließ diese ein drittes Mal. Das Begutachtungsverfahren ist abgeschlossen, der entsprechende Beschluss ist soll am Dienstag in der Regierungssitzung gefallen.

"Der Fischotter ist und bleibt ein Raubtier und er hat das ökologische Gleichgewicht in unseren Gewässern aus den Fugen gebracht", erklärt Gruber. Tierschützer treten immer wieder vehement gegen die Bejagung der ganzjährig geschonten Tierart auf. Laut dem Kärntner Jagdreferenten sei das Problem aber nur durch eine selektive Bejagung in den Griff zu bekommen: "Tierschutz kann nicht an der Gewässer-Oberfläche aufhören. Ohne Bejagung würde sich der Fischotter weiter exponentiell ausbreiten, wie es bis zur ersten Verordnung der Fall war, weil er keine natürlichen Feinde hat."

Aus fachlicher Sicht wurde die Fortführung der Bejagung ebenso empfohlen. Denn kleinräumig sei es dadurch zwar zur Bestandserholung bei den Fischen gekommen, aber kärntenweit betrachtet sei die Fischbiomasse nach wie vor sehr gering. Laut den Wildbiologen des Landes habe die Bejagung dazu geführt, dass der Fischotterbestand nicht weiterhin exponentiell angestiegen ist, die vier Jahre seien aber für eine kärntenweite Trendumkehr noch zu kurz.

Regeln verschärft

Die Bejagung unterliegt strengen Regeln, die jetzt noch verschärft werden. Neu ist in der Verordnung, dass künftig Lebendfallen zweimal pro Tag kontrolliert werden müssen, bisher war das nur einmal täglich vorgeschrieben. Außerdem dürfen in Zukunft nur noch Conibaer-Fallen (Totschlagfallen) mit einer Seitenlänge von 30 Zentimetern verwendet werden. Bisher war dies nicht näher definiert. Obwohl der Einsatz dieser Fallen immer wieder für Diskussionen gesorgt hat, bleibt dies in Kärnten erlaubt. Die Rückmeldungen der Jägerschaft würden zeigen, dass ohne die Fallen eine Bejagung kaum möglich wäre. Die Konkretisierung zur Größe soll aber klarstellen, dass nur Fallen verwendet werden, die auch für Fischotter geeignet sind.

Gleich wie bisher bleiben die Bejagungszeiten. Zwischen 1. März und 31. Oktober dürfen demnach nur Lebendfallen eingesetzt werden, damit tragende beziehungsweise führende Fischotter wieder freigelassen werden können. Von 1. November bis Ende Februar ist die Bejagung durch alle im Jagdgesetz erlaubten Fallen und Schusswaffen möglich.

Nur geschulte Jäger

Weiters wird die Bejagung von Beginn an von einem Monitoring begleitet, das vom Land Kärnten in Zusammenarbeit mit der Universität Graz durchgeführt wird, um die Populationsgröße einschätzen zu können. Auf Basis dieser Daten wird dann die Anzahl jener Tiere, die pro Jahr entnommen werden dürfen, berechnet: Von 2018 bis 2020 waren es 43, von 2020 bis 2022 51, in der neuen Verordnung sind es 50 Fischotter jährlich. Nur Jäger, die eine entsprechende Schulung absolviert haben, sind zum Fischotterfang berechtigt und jede aufgestellte Falle, jeder Fang sowie jede Entnahme müssen an das Land Kärnten gemeldet werden.