"Sie haben Glück gehabt. Gleich dreimal." Richter Christian Liebhauser-Karl ließ gegenüber dem Angeklagten (44) keinen Zweifel offen, dass es diesen viel schlimmer hätte treffen können. "Sie haben überlebt, sie wurden nicht nach dem Verbotsgesetz angeklagt und sie haben keine Mitverantwortung am Tod ihres Freundes." So wurde der 44 Jahre alte deutsche Staatsbürger am Montag am Landesgericht Klagenfurt "nur" wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt.