In Teilen Italiens herrscht seit Wochen der Notstand wegen der Dürre. Nun reagiert man auch an der slowenischen Küste auf die Wasserknappheit, der Trinkwasserverbrauch wird auch dort rationiert. Die Küstenstädte Koper, Izola, Piran und Ankaran verbieten bis auf Weiteres nicht-essenziellen Wasserverbrauch. Autowäsche und Gartenbewässerung sind untersagt, öffentliche Spring- und Trinkbrunnen werden abgeschaltet. Aber auch das befüllen von Swimmingpools wird verboten und Duschen an den Stränden werden abgeschaltet. Sollte es nicht bald zu ergiebigen Regenfällen kommen, steht auch die zeitweise Abschaltung der Wasserversorgung im Raum.

Was bedeutet das aber für den Tourismus in den betroffenen Regionen? "Erst gestern hat mich ein deutschsprachiger Tourist gefragt, ob die Duschen am Strand funktionieren und ob es auch im Hotel genügend Wasser gibt", erzählt eine Mitarbeiterin des Tourismusbüros in Grado, sie beruhigt aber: "Wir haben keine Beschränkungen." Da der Bürgermeister keine Verordnung erlassen habe, sei dort auch das Gartengießen und Autowaschen erlaubt. Doch jeder schaue darauf, nicht sorglos Wasser zu verbrauchen. In der aktuell vom Land herausgegebenen Wasser-Verordnung heiße es ja explizit, es handle sich um eine Empfehlung zur Bewusstseinsbildung darüber, wie wichtig Trinkwasser sei. Für erweiterte Beschränkungen sind die Bürgermeister verantwortlich.

Brunnen und Strandduschen

Während in Udine die städtischen Springbrunnen trocken gelegt werden, um das Wassernetz nicht zusätzlich zu belasten, fließt das Wasser in Grado weiterhin auch für den optischen Genuss. Die Strandduschen spenden klares, frisches Süßwasser. Hotels können ihre Klimaanlagen wie gewohnt laufen lassen. Das Hitze-Blackout von Montag und Dienstag in der nur wenige Kilometer entfernten Stadt Monfalcone hat Grado nicht betroffen.

In den Supermärkten gibt es alles, auch stilles, leicht prickelndes und prickelndes Mineralwasser zum Trinken und destilliertes Wasser zum Bügeln. Obwohl die Region Friaul-Julisch Venetien in den vergangenen Tagen offiziell den Wassernotstand ausgerufen hat und dadurch mehrere Millionen Euro vom Bund zur Bewältigung der Wasserkrise lukrieren kann, nimmt das Leben in der Region derzeit seinen gewohnten Lauf. Dass der persönliche Wasserverbrauch pro Person auf 200 Liter pro Tag limitiert wurde – das sind um 50 Liter weniger als der durchschnittliche italienische Pro-Kopf-Verbrauch –, stört vor allem deshalb wenig, weil es zumindest derzeit noch nicht kontrolliert wird.  

In Slowenien hingegen werden auch die Hotels aufgerufen, sparsam mit Wasserressourcen umzugehen und ihre Gäste aufzuklären, unnötigen Wasserverbrauch zu vermeiden. Im Interview mit 24ur.com beruhigt Kai Behrens, Direktor des Kempinski Palace in Portorož. Er befürchtet keine Stornowelle: "Die Gäste sind verständnisvoll bei bestimmten außergewöhnlichen Ereignissen. Es sagt uns ja schon der Hausverstand, dass man das Wetter nicht direkt beeinflussen kann und dass in so einer Situation alle mithelfen müssen."

Preisminderung, oder Stornierung?

Doch wie sieht es rein rechtlich aus, wenn ich meinen Urlaub bereits vor Wochen gebucht habe? Wenn ich mir am Strand nicht mehr den Sand und das Salz abwaschen kann und mein Hotelpool vielleicht leer steht? Habe ich dann das Recht, vom Urlaub zurückzutreten oder eine Preisminderung zu erwirken? Daniela Seiß vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten sagt: "Pauschalreisende, die über einen Reiseveranstalter in Österreich gebucht haben und nun in den betroffenen Regionen Urlaub machen, können auf jeden Fall eine Preisminderung einfordern. Es gibt dazu die sogenannte Frankfurter-Tabelle, hier werden alle Leistungen und ihre Wertigkeit in Prozent angeführt. Wurde also ein Pool angeboten, so muss der auch konsumierbar sein. Der Anspruch ist verschuldensunabhängig, es ist also nicht abhängig davon, ob das Hotel oder höhere Gewalt dafür verantwortlich sind, dass die Leistung nicht in Anspruch genommen werden konnte."

Ist es tatsächlich unzumutbar?

Schwieriger wird es bei der Stornierung einer Reise. Hier ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt, sagt Seiß. "Es gibt zwar Urteile, wonach Urlauber wegen eines Vulkanausbruches von einer gebuchten Reise zurücktreten konnten. Ob das in diesem Fall so ist, ist offen." Die Konsumentenschützerin empfiehlt auf jeden Fall, mit dem Reisebüro Kontakt aufzunehmen. Will man zurücktreten, muss man glaubhaft machen können, dass der Zweck des Urlaubes – also das Baden im Pool und die Erholung in diesem Fall nicht mehr gegeben sind und dass die Reise unter diesen Umständen unzumutbar ist.

Wer direkt beim Hotel, oder über eine Plattform gebucht hat, für den gilt das Recht des jeweiligen Urlaubslandes. "Hier sollte man unbedingt mit dem Hotel Kontakt aufnehmen, sich die Situation beschreiben lassen und dann abwägen, ob man die Reise antreten möchte oder nicht. Hier wird es auch auf die Kulanz des Beherbergungsbetriebes ankommen."