Ein ungewöhnlicher Nachbarschaftsstreit zwischen einem Kärntner Ehepaar und einem erwachsenen Mann landete am Mittwoch vor Gericht. Der Mann wurde beschuldigt, das ältere Ehepaar aus dem Gailtal über mehrere Jahre hinweg "beharrlich verfolgt" zu haben. Der Beschuldigte stritt dies ab – und wurde schließlich freigesprochen.

Die Anschuldigungen waren durchaus heftig: So soll der Mann ständig mit seinem Traktor vor dem Haus des Ehepaares auf- und abgefahren sein und durch Reinigungsarbeiten unnötigen Lärm verursacht haben. "Er hat den Weg vor unserem Haus extra verdreckt, um ihn dann mit Schaufel und Traktor wieder lautstark zu säubern", sagte das Pensionistenehepaar vor Richter Uwe Dumpelnik aus.

Des Weiteren wurde ihm laut Anklage zur Last gelegt, "onanierende und vulgäre Gesten" vor dem Paar ausgeführt zu haben. Welche Gesten genau und wie oft er das gemacht haben soll, daran konnte sich die Ehefrau bei der Verhandlung nicht mehr erinnern. Auch soll der Beschuldigte immer wieder auf das Grundstück des Paares geblickt und beim Vorbeigehen auffällig gepfiffen haben. Um sich vor seinen Blicken zu schützen und, weil sich das Paar "bedroht" gefühlt habe, wurde ein zwei Meter hoher Sichtschutzzaun um das Grundstück gebaut.

"Mache nur meine Arbeit"

Auch von den Holzarbeiten, die der Beschuldigte auf einer Wiese gegenüber dem Wohnhaus durchführt, fühlt sich das Paar gestört. Den Lärm würde er auch ohne Hörgerät wahrnehmen, erzählte der Ehemann, der aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit an einem 50-prozentigen Hörschaden leide. Das Ehepaar dokumentierte die Tätigkeiten des Mannes mit Fotos und Niederschriften penibel über die Monate hinweg.

Der Angeklagte gab an, sich keiner Schuld bewusst zu sein. "Ich mache nur meine Arbeit und werde dabei ständig fotografiert. Man versucht bloß, mich zu schädigen", verteidigte er sich vor dem Richter und stritt jegliche Vorwürfe ab. Die Verhandlung endete schließlich mit dem Freispruch des Beschuldigten. Das Urteil wurde so begründet: Bei der "Beharrlichen Verfolgung" braucht es eine gewisse Intensität und Beharrlichkeit. Dies war laut Urteil in dem Fall zu keiner Zeit gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.