Ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts sorgte im Vorjahr für einen Streit zwischen Kärntner Bauern und den Naturschutzbehörden. Darin hieß es, dass Landwirte Siloballen und Rundholz nicht länger als neun Wochen in der Natur lagern dürfen, danach müssen sie diese entweder zum Hof oder auf einen genehmigten Lagerplatz bringen. Von den Bauern hagelte es daraufhin heftige Kritik: Siloballen lasse man normalerweise auf der Wiese liegen, bis man sie benötigt, hieß es. Denn wird die Plastikhülle beim Transport verletzt, könne das Futter verderben.