Seit 29. Jänner sitzt ein junger Mann in der Justizanstalt Klagenfurt in Untersuchungshaft. Dort muss der 19-Jährige bis Anfang Juni bleiben, so das Ergebnis der jüngsten Haftprüfung. Dagegen hat der Verteidiger des Mannes, Michael Hirm, beim Oberlandesgericht Graz berufen. „Mein Mandant ist völlig unbescholten. Die Verlängerung der U-Haft ist unverhältnismäßig“, sagt Hirm. Der einzige Haftgrund (Tatbegehung) sei schon aufgrund der derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen nicht gegeben, so Hirm. „Außerdem ist ein schneller Verhandlungstermin nicht umsetzbar.“