
Wer mit mehr als 0,79 Promille Alkohol im Blut am Steuer eines Fahrzeuges erwischt wird, der verliert zwingend seinen Führerschein. Wer mit 0,88 Promille im Blut einen Verkehrsunfall mit zwei Todesopfern verursacht hat, kann seinen Führerschein unter gewissen Umständen allerdings behalten. Besagter Unfall ist im April des Vorjahres auf der Drautalbundesstraße in Irschen passiert. Zwei junge Männer (21 und 20 Jahre alt) sind dabei ums Leben gekommen.
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Forenregeln lesen25.01.2020 um 10:11 Uhr
Das muss man sich mal vorstellen,
hast zwei Kumpel auf dem Gewissen und zerrst einen davon hinters Lenkrad, setzt dich auf die Rückbank und wartest auf die Hilfe! Beim Prozess bekommst 8 Monate bedingt und 4 Monate Führerscheinentzug, weil die Situation nicht eindeutig festgestellt werden konnte.
24.01.2020 um 11:45 Uhr
Vier Monate Führerscheinentzug und nur acht Monate Haft!
Die Angehörigen sind zu bedauern.
Hab mal nachgesehen: derselbe Richter hat einen Tag vorher einen Mann zu 12 Monaten Haft verurteilt. Dieser Mann hat nur GEDROHT jemanden umzubringen. Keinem ist ein Haar gekrümmt worden. 12 Monate Haft! Dieser fährt betrunken und zu schnell durch die Gegend und tötet zwei junge Menschen - 8 Monate Haft. Da passt was nicht!
24.01.2020 um 15:31 Uhr
Frage
Bedingt oder unbedingt?
24.01.2020 um 11:23 Uhr
Ein alkoholisierter Autofahrer...
... der zwei Menschen das Leben genommen hat, darf meiner Meinung nie mehr ein Fahrzeug lenken und dies ein lebenslang!!!!
Hier wird über alle rechtlichen Dinge geschrieben, aber jede Mutter und jeder Vater muss sich in die Lage versetzen es könnte auch sein Kind sein!!!
24.01.2020 um 13:20 Uhr
Verurteilte Mörder
werden irgendwann, sofern sie nicht ohnehin eine zeitlich begrenzte Strafe bekommen haben, wieder in die Freiheit entlassen und bekommen eine zweite Chance, aber Unfalllenker sollen keine Chance mehr erhalten...
Klingt logisch.
24.01.2020 um 09:50 Uhr
Das ist ja wohl logisch
Es gilt immerhin die Unschuldsvermutung. Zum Alkolenker wird er, da er die Lenktätigkeit bestritten hat und diese auch nicht offensichtlich war, erst kraft eines rechtskräftigen Urteils.
Der Führerscheinentzug ist übrigens keine Strafe, sondern eine Administrativmaßnahme zum Schutz der Allgemeinheit vor alkoholisierten Verkehrsteilnehmern.
24.01.2020 um 09:50 Uhr
Wäre
an der Zeit hier tätig zu werden und solche Dinge endlich richtig zu evaluieren! Alles andere ist diesem Chaotenpolitikum im Land wichtiger, als bei solchen Dingen anzusetzen .
24.01.2020 um 09:40 Uhr
Dann ist es ja höchst an der zeit, die unscharfen Gesetze zu überarbeiten! Glaubt ihr nicht, daß es endlich Zeit danach wäre?
Pfusch wohin man schaut. Ach ja, es handelt sich ja um einen PROBE-Führerschein. Das macht es noch delikater. Gegenüber stehen zwei(!) Menschenleben.
24.01.2020 um 09:57 Uhr
Wie soll das gehen?
Für einen Führerscheinentzug muss zuerst seine Lenkereigenschaft feststehen und dazu bedarf es eines Gutachtens und eines rechtskräftigen Urteils. Was soll daran schlecht sein? Stellen Sie sich vor, im Gerichtsverfahren wäre herausgekommen, dass er das Fahrzeug tatsächlich nicht gelenkt hat...! Soll man die Rechtsstaatlichkeit dem Populismus opfern?
24.01.2020 um 17:48 Uhr
Hilfreich wäre vielleicht,
Wenn er für die vorsätzliche Falschaussage nicht der Fahrer gewesen zu sein lebenslangen Führerscheinrntzug aufgebrummt bekommen würde. Das hätte für ähnlich gelagerte Fälle eine präventive Wirkung.
24.01.2020 um 17:58 Uhr
Wie gesagt
der Führerscheinentzug ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme der Verkehrssicherheit.
Die falsche Beschuldigung wäre als Verleumdung strafrechtlich zu verfolgen gewesen, allerdings war das Unfallopfer schon tot, als es vom Lenker am Fahrersitz plaziert wurde und Tote kann man nicht verleumden.
24.01.2020 um 08:51 Uhr
die beh. Höchststrafe ist ein viermonatiger Entzug des Führerscheins.
das mag schon sein. der oder die Amtsärzteschaft kann da auch mitreden. Führerscheinentzug lebenslänglich, ohne Unfall.