Vor mehr als einem Jahr flogen die Kärntner Grünen aus dem Landtag. Nur einige Wochen danach erhielten sie ein Schreiben der Finanzabteilung. Diese forderte eine Rückzahlung der übriggebliebenen Klubförderung in Höhe von rund 500.000 Euro. Die Grünen sehen das anders und legten drei Gutachten vor, die erklären, dass die Mittel auch „dem nächst verwandten Zweck zugeführt“ werden können, so der Verfassungsjurist Heinz Mayer.