Fast elf Monate ist es her, dass die Kärntner Grünen aus dem Landtag flogen. Was mit der übrig gebliebenen Klubförderung aus der letzten Periode – rund 500.000 Euro – passiert, ist bis heute nicht geklärt. Schon im April 2018 forderte die Finanzabteilung des Landes eine Rückzahlung. Die Grünen legten drei Gutachten vor, die erklären, dass die Mittel auch „dem nächst verwandten Zweck zugeführt“ werden können, so der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Die Landespartei könnte das Geld also verwenden. Eine Rückzahlungspflicht sieht das Kärntner Klubfinanzierungsgesetz nicht vor.