Der St. Pöltner Bischof Alois Schwarz hat am Montagabend in einer schriftlichen Stellungnahme betont, dass der Rohbericht zur wirtschaftlichen Gebarung des Bistums Gurk in seiner Ära die "Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften" bestätige. Es hätten keine Tätigkeiten stattgefunden, die den Bestand des Bistums gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen hätten können.

Er sei "dankbar dass die Bischofskongregation die Entscheidung getroffen hat, den kirchenrechtlich korrekten Weg einzufordern", teilte Schwarz mit. "Der Wille zur Wahrheit ist auch der Wille zu klaren Regeln und zu Transparenz. Seit meinem Schreiben nach Rom im Juli warte ich auf Rückmeldung und Klärung. Dass dies nun heute auf diesem Weg stattgefunden hat, war für mich ebenfalls überraschend - dass sie tätig werden, nicht. Es ist nicht außergewöhnlich, dass Rom in Vorgänge in einer Diözese eingebunden sein will, und übliche Praxis bei Alleingängen, die nicht im Einklang mit den kirchlichen Vorgehensweisen stehen."

"Keine päpstliche Visitation"

"Klarstellen" wollte Schwarz in der Stellungnahme auch, dass über ihn als amtierenden Bischof "keine päpstliche Visitation angeordnet" worden sei. Er habe von Beginn an sein Interesse an den Ergebnissen der wirtschaftlichen Prüfung bekundet. "Gleichzeitig ist es genau so vorgesehen, wie es nun stattfindet: eine Gesamtbeurteilung des Wirkens eines Bischofs wird von der zuständigen Kongregation für die Bischöfe in Rom vorgenommen, nicht vom interimistischen Leiter einer Diözese" (Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger, Anm.)

Guggenberger: ''Glaubwürdigkeit der Kirche nimmt großen Schaden''

"Wahrheit ist", so Schwarz, dass der Rohbericht die "Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Wirtschaftsrat und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung festhält". Ebenfalls seien laut Rohbericht keine schwerwiegenden Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von den Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Geschäftsordnung erkannt worden.

Schwarz spricht von Unterstellungen

"Die Bischofskongregation in Rom ist die für uns Bischöfe und die Diözesen zuständige Behörde", unterstrich Schwarz. "Die Unterstellung, dass durch ihr Tätigwerden Vertuschung und nicht Klarheit entsteht, wird der römischen Behörde nicht gerecht. Sowohl für den Herrn Diözesanadministrator als auch für mich ist dadurch Unabhängigkeit endlich gewährleistet."

"Es tut mir leid, dass mein Weggang aus Kärnten für soviel Irritationen gesorgt hat. Es tut mir ebenfalls leid, wenn Entscheidungen meiner Amtszeit für Unklarheiten gesorgt haben", schrieb der Bischof weiter. Der Bericht stelle ein kleines Segment der Tätigkeiten des Bistums dar. Die prüfende Kanzlei sei seit vielen Jahren auch Wirtschaftsprüfer der Diözese, "diese zeichnet ein klares Bild und positives Zeugnis".

Seine Tätigkeiten als Bischof hätten sich immer an den Vorgaben des Kirchenrechts orientiert - "Erhaltung und Vermehrung des Stammvermögens des Bistums", so Schwarz. "Das zeigt sich in den massiven Wertsteigerungen angekaufter Immobilien, dem Rückkauf von Forstflächen sowie umfangreichen Sanierungen von Beständen. Es ist wichtig, diese Investitionen nicht als Schaden darzustellen."

Weil es im Vorfeld zahlreiche Ankündigungen gegeben habe, "die sich aus dem mir vorliegenden Rohbericht über die Jahre 2014 bis 2017 überhaupt nicht erhärten, bekunde ich neuerlich meine Bereitschaft zu einer gemeinsamen Stellungnahme mit Administrator Guggenberger", betonte Schwarz. "Ich hoffe sehr, dass eine Orientierung an der Wahrheit die alleinige Richtschnur für mediale Äußerungen sein wird."