Am Dienstag musste sich ein 46-jähriger, ehemaliger Mitarbeiter von Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler am Landesgericht Klagenfurt vor Richterin Barbara Baum wegen falscher Beweisaussage sowie Begünstigung verantworten.

Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt hat den 46-Jährigen angeklagt: „Wir haben gegen den Mann Strafantrag gestellt, wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage“, sagt StA-Sprecher Markus Kitz. Die Anklagebehörde wirft dem Mitarbeiter des Amtes der Kärntner Landesregierung vor, beim Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre gelogen zu haben.

Der Angeklagte arbeitete von 1995 bis 2010 in Büros verschiedener freiheitlicher Politiker. 2005 in dem des damaligen Landesrates Dörfler. Dort war der Mann für Straßenbauprojekte zuständig, war die „Verbindung“ zwischen Dörfler-Büro und Fachabteilungen. Dennoch konnte sich der 46-Jährige bei seiner Zeugenbefragung im BZÖ-Prozess an „kein einziges Baulos“ erinnern. Auch von möglichen, von Dörfler angeblich beauftragten, Umreihungen bei Auftragsvergaben, will der Mann nichts mitbekommen haben. Auch dann nicht, als ihm Richter Christian Liebhauser-Karl, mehrmals darauf hinwies, dass er mit einer Anzeige wegen Falschaussage rechnen muss.

Genau wegen dieser falschen Beweisaussage wurde der 46-Jährige heute zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Vom zweiten Anklagepunkt, dem Vorwurf der Begünstigung, wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Anwalt des Angeklagten forderte drei Tage Bedenkzeit.

Dörfler selbst wurde im März zu acht Monaten bedingter Haft und 15.000 Euro Geldstrafe verurteilt – nicht rechtskräftig.