Vordergründig geht es um 600.000 Euro. So viel fordert die Kärntner Landesholding (KLH) von den Erben (Ehefrau und Töchter) des verstorbenen Landeshauptmannes Jörg Haider. Doch es geht um viel mehr, zum Beispiel um die Frage: Können Erben eines toten Politikers für ein mutmaßliches Vergehen „haften“, für das dieser nie vor Gericht gestanden und nicht verurteilt worden ist? Eine weitreichende Entscheidung wie Richter Wilhelm Waldner am ersten Verhandlungstag erläuterte.