Mit 1. April ist die Sekundärmarktrendite inländische Banken ausgelaufen – eine Kennzahl des Kapitalmarktes, die die Durchschnittsverzinsung von Anleihen angezeigt hat. Bisher war es so, dass in etlichen Kreditverträgen der kurzfristige Euribor-Wert mit „langfristigen“ Zinssätzen wie der Sekundärmarktrendite verknüpft wurde. Der Sollzinssatz setzt sich aus dem nicht beeinflussbaren Zinsindikator und dem Aufschlag zusammen. Kreditnehmer, welche diesen Zinsaufschlag in ihrem Vertrag mit der Bank vereinbart haben, werden daher aktuell laut Arbeiterkammer Kärnten (AK) von den Banken angeschrieben, weil Folgevereinbarungen für die Sekundärmarktrendite getroffen werden müssen.