Unter Zugzwang sieht sich das Land Kärnten angesichts des ökologischen Zustandes des Wörthersees. Dieser ist nach dem Bewertungsprinzip der Qualitätszielverordnung Ökologie (QZV) des Bundes nicht mehr als „gut“ sondern nur noch als „mäßig“ einzustufen. Daher „besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen“, wie in einem fast 90-seitigen Bericht „Schutz- und Nutzungskonzept Wörthersee“ des Landes Kärnten zu lesen ist. Dieser wurde nach jahrelanger Forschung in Kooperation mit Wissenschaftern aus dem In- und Ausland erstellt.