Ein Gutachten, das der deutsche Epidemiologe Eberhard Greiser (Universität Bremen) im Auftrag der Umweltschützer erstellt hat, käme zu dem Schluss, dass das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fast alle epidemiologischen Studien über die krebserzeugende Wirkung von Glyphosat unbegründet als "nicht zuverlässig" verworfen hätte, teilte Vertreter der Umweltschutzorganisationen mit.

Greiser sagte dazu: "Die Pestizid-Hersteller haben diesen Studien bereits im Zulassungsantrag fälschlich methodische Fehler unterstellt. Das BfR hat diese Falschdarstellungen kritiklos übernommen. Mein Eindruck ist, dass auf diese Weise praktisch alle epidemiologischen Studien, die der Wiederzulassung von Glyphosat im Wege stehen, systematisch aussortiert wurden." Zuvor hätte bereits eine Analyse des Toxikologen Peter Clausing gezeigt, dass auch die von der Industrie eingereichten Krebsstudien mit Labormäusen falsch ausgewertet und dadurch signifikante Krebsbefunde beim Tier verschleiert worden seien.

"Aufgefallen ist das deshalb, weil zwei jener Mäusestudien auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgewertet wurden", erklärte Helmut Burtscher, Biochemiker bei Global 2000. "Im Gegensatz zum BfR stellten die WHO-Experten in allen Krebsstudien mit Mäusen einen signifikanten Anstieg von Tumoren fest." In seinem endgültigen Bewertungsbericht hätte das BfR die Korrektheit der WHO-Auswertung anerkannt und zugegeben, die statistische Auswertung der Pestizid-Hersteller ungeprüft übernommen zu haben. An seiner Empfehlung, Glyphosat als "nicht krebserregend" einzustufen, hielt es jedoch fest.

"Sollte es im Wiederzulassungsverfahren von Glyphosat zu vorsätzlichen Manipulationen gekommen sei, um einen krebserregenden Stoff durchzuschleusen, wäre das Betrug an 508 Millionen EU-Bürgern", stellte der Wiener Rechtsanwalt Josef Unterweger fest. Aus diesem Grund bringt seine Kanzlei die Anzeige im Auftrag der Umweltorganisationen und sechs weiterer Organisationen aus europäischen Mitgliedstaaten ein. Es erfolge außerdem eine Eingabe bei der europäischen Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF.