Erst ein Mordversuch, dann fünf Taten, dann Dutzende: Nur nach und nach kann juristisch aufgearbeitet werden, was sich als eine der größten Serien von Tötungen in Krankenhäusern erweist. Dem Geständnis des Angeklagten beim Gutachter soll nun das vor Gericht folgen.

Dem wegen Mordes angeklagten früheren Krankenpfleger droht nach seinem Eingeständnis einer ganzen Tatserie ein weiterer Mordprozess. Zunächst einmal muss der 38-Jährige vor dem Gericht in Oldenburg bestätigen, was er bisher nur dem psychiatrischen Gutachter gesagt hat, damit es auch juristisch als Geständnis gewertet werden kann. Einen Einfluss auf das laufende Verfahren, im dem der 38-Jährige wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs angeklagt ist, hätten die weiteren Taten aber zunächst nicht, sagte Staatsanwalt Martin Rüppell.

Auffällige Todesfälle werden überprüft

Nach einer vom Gutachter am Donnerstag verlesenen Stellungnahme hat der Angeklagte am Klinikum Delmenhorst zwischen 2003 und 2005 insgesamt 90 Patienten eigenmächtig ein Herzmedikament gespritzt und damit schwere Komplikationen verursacht, an denen 30 Menschen starben. Polizei und Staatsanwaltschaft setzten die Untersuchungen aller auffälligen Todesfälle an den Arbeitsplätzen des 38-Jährigen in mehreren Krankenhäusern wie geplant fort, sagte Rüppell. Der Angeklagte könne sich im laufenden Ermittlungsverfahren dazu äußern.

Die Anklagebehörde ist davon überzeugt, dass der Ex-Pfleger die Taten begangen hat, um sein Können beim Wiederbeleben von Patienten zu beweisen. Später habe er aus Langeweile weitergemacht. 2005 erwischte ihn eine Kollegin auf der Intensivstation des Klinikums Delmenhorst auf frischer Tat. 2008 verurteilte ihn das Landgericht Oldenburg wegen Mordversuchs zu siebeneinhalb Jahren Haft. Bereits damals gab es Hinweise auf eine größere Zahl von Taten.

Der Prozess wird am 22. Jänner fortgesetzt. Dann soll der Angeklagte zu seinem Geständnis beim psychiatrischen Gutachter befragt werden.