Politikverbot, dazu zwei Jahre und sieben Monate Haft. So lautet das Urteil gegen den Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu (52). Nicht unbedeutend dürfte sein, dass er der CHP, der stärksten türkischen Oppositionspartei, angehört. Und als möglicher Herausforderer des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdoğan bei den für nächstes Jahr geplanten Wahlen gilt.

Noch kann der beliebte Stadtchef der Millionen-Metropole am Bosporus gegen das Urteil berufen; solange dieses nicht rechtskräftig ist, darf er sein Amt auch weiterhin ausüben. Die Anklage wirft İmamoğlu vor, Mitglieder der türkischen Wahlbehörde rund um die Kommunalwahlen im Jahr 2019 öffentlich beleidigt zu haben. Zuvor hatte er sich gegen die eineinhalb Jahrzehnte lang regierende Erdoğan-Partei AKP durchsetzen können. Doch das Ergebnis war annulliert worden (İmamoğlu gewann auch die wiederholte Wahl).

"Idioten" als Stein des Anstoßes

Stein des Anstoßes ist die Bezeichnung "Idioten". Doch der Bürgermeister beteuert, dass das Wort an den Innenminister gerichtet gewesen sei, der ihn zuvor schon so beschimpft hätte. Dieser stehe aber nicht vor Gericht. Die Opposition hält den Prozess für politisch motiviert und hat dafür gute Argumente. Bereits vor Monaten hatte ein mit dem Fall betrauter Richter die Meinung vertreten, dass die Vorwürfe keinesfalls ein Politikverbot rechtfertigen würden. Der wurde aber versetzt, sein Nachfolger hatte weniger Skrupel, das schwer nachvollziehbare Urteil zu fällen. İmamoğlu selbst sprach in einer Rede vor Hunderten Anhängern von einer "Schande" für die Justiz.

Der Sozialdemokrat wurde im Vorfeld der Istanbul-Wahl als "Shootingstar der Opposition" bezeichnet. Er ließ sich im Wahlkampf nicht auf untergriffige Attacken seiner Gegner ein und schaffte es, Laizisten und fromme Muslime hinter sich zu einen. Wegen seiner über Istanbul hinausgehenden Beliebtheit wünschen sich viele İmamoğlu als Spitzenkandidat der geeinten Opposition. Und das Urteil scheint die Zahl und Begeisterung seiner Unterstützer nicht zu schmälern – ganz im Gegenteil.