Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hatte in der Causa bereits entschieden: Der Pushback durch die Polizei an der Grenze in Sicheldorf erfolgte am 28. September 2020 zu Unrecht. Ein heute 22-jähriger marokkanischer Staatsbürger hatte über Anwalt Clemens Lahner eine Maßnahmebeschwerde eingebracht. In einer Videobotschaft schilderte Ayoub N. dem Gericht damals, wie er nach Überschreiten der grünen Grenze in einem Maisacker von der Polizei aufgegriffen wurde. Das auf Englisch geäußerte Asylansuchen sei einfach nicht gehört und die Gruppe weiter nach Slowenien abgeschoben worden. Dann erfolgte ein Kettenpushback bis nach Bosnien.