Gleich zwei Top-Leitungsfunktionen in der Bundesverwaltung sind seit Monaten vakant. Mit Dezember ist Harald Perl, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG), in Ruhestand getreten. Seine Nachfolge war ausgeschrieben, eine Findungskommission reihte Bewerber – und seither ist nichts passiert. Ein halbes Jahr später ist die Leitung des etwa für Asylfragen zuständigen Verwaltungsgerichtes in der Wiener Erdbergstraße noch immer offen.
Schauplatzwechsel, zwei Kilometer weiter in der Radetzkystraße: Hier wartet die Bundeswettbewerbsbehörde seit Ende 2021 auf einen neuen Generaldirektor. Zwischen (türkisem) Wirtschaftsministerium und (grünem) Beamtenministerium gingen Gutachten hin und her, ob der Bewerbungs- und Bewertungsprozess für die Nachfolge von Theodor Thanner nun ordnungsgemäß gelaufen ist oder nicht.
"In der koalitionären Abstimmung"
Auf Sich sei nicht zu erwarten, dass diese Fragen bald geklärt würden, heißt es aus den Büros von Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Werner Koglers (Grüne). Eine Änderung des Schwebezustande sei auf Sicht nicht zu erwarten, „die Besetzungen sind in der koalitionären Abstimmung“. Beide Behörden seien dank Vertretungsregeln aber ungebrochen handlungsfähig, heißt es aus der Regierung.
Hintergrund der Untätigkeit: Anfang 2022 war ein „Sideletter“ zum Koalitionspakt von ÖVP und Grünen öffentlich geworden, in dem sich die Parteien ausgemacht hatten, wer das Recht hat, Kandidaten für mehrere formal „objektiv“ zu besetzende Jobs zu nominieren. Für das BVwG sollte demnach die ÖVP das Vorschlagsrecht haben. Nach Bekanntwerden des „Sideletters“ betonte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) aber, der Empfehlung der Bewertungskommission folgen zu wollen – deren Vorschlag, Sabine Matejka (derzeit Präsidentin der Richtervereinigung) liegt nun eben im koalitionären Nirvana.
Was den Verwaltungsrichtern missfällt: „Dass das BVwG über so lange Zeit ohne ernannte:n Präsident:in ist, weist auch darauf hin, dass die Politik ihre Verantwortung gegenüber der Rechtsprechung als zentrale Säule unserer Demokratie nicht gebührend wahrnimmt“, so eine Stellungnahme der Verwaltungsrichtervereinigung diese Woche.
Georg Renner