Seit neun Monaten lässt der russische Präsident Wladimir Putin Krieg in der Ukraine führen. Seit neun Monaten suchen daher ukrainische Flüchtlinge in Österreich Schutz. Wenn sie sich nicht ohnehin selbst versorgen können, haben sie als Vertriebene Anspruch auf 425 Euro Grundversorgung im Monat oder eine betreute Unterkunft. Anders als etwa Asylwerbende dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer dabei auch etwas dazuverdienen. Das mögliche Zubrot fiel dabei bisher aber gering aus. 110 Euro plus 80 Euro pro Familienmitglied durften es sein.

Am Freitag beschlossen die Landesflüchtlingsreferenten daher eine Erhöhung: Ab nächstem Jahr sollen Ukrainerinnen und Ukrainer Jobs bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro annehmen dürfen ohne aus der Grundversorgung zu fliegen. Dabei erhalten die Vertriebenen die ersten 142 erarbeiten Euro im Monat zur Gänze, von jedem weiteren behält der Staat 65 Cent ein. Eine Einigung dazu gab es eigentlich schon Anfang Oktober, nachdem Kärnten seine Forderung, auch anderen Geflüchteten einen Nebenverdienst zu erlauben, vorerst aufgegeben hatte. Nun ist sie beschlossen.

Rauch will Sozialhilfe statt Grundversorgung

Eine wichtige Maßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt nennt das Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Dem grünen Koalitionspartner reicht das nicht: Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hält einen Anspruch auf Sozialhilfe für „eine gute Möglichkeit, um Ukrainer leichter in den Arbeitsmarkt zu integrieren“, sagte er im Ö1-Mittagsjournal. Es sei „verrückt, dass wir händeringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Pflege und Betreuung suchen“, während man den Vertriebenen aus der Ukraine „bürokratische Hürden“ in den Weg lege.

Rauch unterstützt damit den Vorschlag von AMS-Chef Johannes Kopf. Dass das Potenzial der ukrainischen Arbeitskräfte nicht ausgenutzt werde, machte ihm Sorgen. Durch die Sozialhilfe würden die Vertriebenen hingegen mehr Geld erhalten und müssten mit dem AMS zusammenarbeiten.

Dass die Ukraine-Vertriebenen im Grundversorgungssystem sind, sei „von Anfang an unpassend“, findet der Sprecher der NGO „Asylkoordination“, Lukas Gahleitner-Gertz. Die Grundversorgung sei für eine kurze Versorgung – eben etwa während des Asylverfahrens – ausgelegt. Durch die Zuverdienstgrenze sei es gerade für Frauen mit Betreuungspflichten schwer, sich selbst zu versorgen, erklärt der Asyl-Experte. In der Sozialhilfe könnten sie sich aber eine mittelfristige Perspektive aufbauen.

Eine Absage erteilte dem Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP): Für das Ziel, Ukrainerinnen und Ukrainer möglichst rasch von der Grundversorgung in den Arbeitsmarkt zu bringen, brauche es keinen „Umweg“ über das Sozialsystem: „Alle Betroffenen sollen direkt in den Arbeitsmarkt vermittelt werden.“