Ende Februar läuft für Unternehmen die steuerfreie Investitionsprämie in Höhe von 14 Prozent für den Kauf eines Elektro-Fahrzeuges aus. Die Frist für den Kauf selbst wird bis 31. Mai verlängert. Darauf verwies heute Birgit Würth, Expertin des Steuerberatungsunternehmens Mazars Austria.

Zusammen mit dem Vorsteuerabzug und der E-Mobilitätsförderung ergebe sich mit der Prämie eine deutliche Einsparung zwischen dem Brutto-Listenpreis und den tatsächlichen Anschaffungskosten: Bei einem Elektro-Fahrzeug mit einem Brutto-Listenpreis (ohne NoVA) von 40.000 Euro, das rein mit Strom und ohne zusätzlichen Diesel- oder Benzinmotor (Hybrid-Fahrzeug) betrieben wird, könnten dies mehr als 14.000 Euro sein.

Der darin eingerechnete Vorsteuerabzug von knapp 6000 Euro ist nur bei reinen Elektrofahrzeugen, also nicht bei Hybrid-Autos, möglich. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) hängt vom CO2-Ausstoß ab, der bei einem reinen E-Fahrzeug mit 0 bewertet wird. Hybrid-Pkw sind auch nicht von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Bei der steuerfreien Investitionsprämie darf der Listenpreis des Basismodells nicht mehr als 70.000 Euro betragen, dafür darf neben dem E-Motor auch noch ein Benziner oder Diesel mitwerken - es darf also kein Hybridmodell sein.

Was in der Betrachtung der Elektromobilität etwas untergeht: Im Vorjahr betrug der Anteil der ausschließlich elektrisch betriebenen Pkw an allen Alternativantrieben 31,9 Prozent. Ein Jahr zuvor lag dieser noch bei 35,1 Prozent, im Jahr 2018 bei 40,2 Prozent. Im Gegenzug gab es ein deutliches Plus bei den Diesel-Elektro-Hybridantrieben - von 6,2 auf 15,8 und zuletzt 16,6 Prozent.

Mehr zum Thema