
Egal ob gekauft oder geliehen - der E-Roller boomt als urbane Art der Fortbewegung. Inzwischen sieht man die elektrifizierten Tretroller in der Stadt überall. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass die Zahlen der Unfälle mit E-Scootern deutlich steigen: Im Jahr 2019 endete in Österreich für 1200 E-Scooter-Fahrer die Ausfahrt im Spital.
Die gesamte Studie zum Download
Das zeigen Daten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), das nun die erste umfassende Studie zum Thema abgeliefert hat und eine Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen für E-Scooter im Straßenverkehr ortet. Zu den Forderungen zählen konkrete Vorschriften bezüglich der Bremsvorrichtungen, eine verpflichtende Ausstattung mit Glocke oder Hupe, intensivierte Kontrollen der Einhaltung des Fahrverbots auf Gehsteigen und konkrete Maßnahmen, die das korrekte Abstellen von Leih-Rollern fördern, anstatt sie einfach irgendwo abzustellen.
Zu wenig Wissen über E-Scooter-Regeln
Eine österreichweite Befragung von 501 E-Scooter-Nutzern und 598 -Nichtnutzern verdeutlichte drastische Info-Defizite: Beide Gruppen sind nicht ausreichend über die für E-Scooter geltenden rechtlichen Regelungen informiert. Fußgänger fühlen sich durch rücksichtslose E-Scooter-Fahrer besonders stark gefährdet. Brenzlige Situationen entstünden durch Unachtsamkeit, Ablenkung, Verkehrsregelmissachtungen, Vorrangverletzungen, zu hohe Geschwindigkeiten und zu geringe Sicherheitsabstände. Auch das ungeordnete Abstellen von E-Scootern stört die Mehrheit der Befragten: Für viele Fußgänger wurden E-Scooter bereits zu Stolperfallen.
Beobachtung von E-Scooter-Fahrern im Straßenverkehr
- Die Helmtragequote der 1507 im Wiener Stadtverkehr beobachteten E-Scooter-Fahrer lag bei lediglich 3 Prozent.
- Nur 0,5 Prozent der bei Abbiegemanövern beobachteten E-Scooter-Fahrer zeigten die geplante Fahrtrichtungsänderung vorschriftsgemäß per Handzeichen.
- 34 Prozent aller 573 an mehreren Wiener Standorten beobachteten E-Scooter-Fahrer fuhr verbotenerweise auf dem Gehsteig. Auch bei Vorhandensein eines Radwegs bevorzugten 23 Prozent den Gehsteig. War nur ein Radfahr- oder Mehrzweckstreifen vorhanden, fuhren 46 Prozent auf dem Gehsteig. Gab es keinerlei Radinfrastruktur, rollten 49 Prozent gesetzeswidrig auf dem Gehsteig.
- 7,2 Prozent der 152 in puncto Lichtverwendung beobachteten E-Scooter fuhren bei Dunkelheit ohne Licht. Rund 40 Prozent waren entweder mit einem Vorder- oder einem Rücklicht unterwegs. Nur ein einziger beobachteter E-Scooter war gesetzeskonform mit Beleuchtung vorne und hinten sowie mit Reflektoren vorne, hinten und seitlich in Fahrt.
- Drei Prozent waren verbotenerweise zu zweit auf dem E-Scooter unterwegs.
Flott unterwegs, nur drei Prozent tragen Helm
Die Tempomessungen des KFV zeigen: E-Scooter sind mit durchschnittlich 15,1 km/h in Fahrt. Der Rekord der Messungen liegt bei 31 km/h. 15 Prozent der 938 gemessenen E-Scooter-Fahrer waren mit mehr als 20 km/h unterwegs, Männer dabei durchwegs schneller als Frauen.
Deutlich geringer ist das Tempo auf verbotenem Terrain: Auf Gehsteigen wurden durchschnittlich 10,3 km/h gemessen, die im Mischverkehr mit Fußgängern aber immer noch zu hoch sind. Auch in der Annäherung an nicht signalgeregelte Radfahrerüberfahrten sind E-Scooter – ebenso wie Fahrräder – um einiges zu schnell unterwegs: Statt der maximal erlaubten 10 km/h brausten E-Scooter mit durchschnittlich 15,4 km/h heran.
Unfälle mit dem E-Scooter unter der Lupe
- Die meisten E-Scooter-Unfälle ereignen sich auf Gehsteigen und Radwegen.
- E-Scooter-Unfälle sind meistens selbstverschuldete Alleinunfälle.
- Die Hauptunfallursachen: zu hohes Tempo, Unachtsamkeit, Ablenkung, Rotlichtmissachtung, Fehleinschätzung der Bodenbeschaffenheit, Alkoholkonsum, Selbstüberschätzung
- Häufigste Blessuren: Knochenbrüche, Sehnen- und Muskelverletzungen, Abschürfungen, Prellungen
Bremsen auf dem Prüfstand
E-Scooter müssen gesetzeskonform mit einer „wirksamen Bremsvorrichtung“ ausgestattet sein. Aber wie wirksam sind die derzeit genutzten Bremssysteme tatsächlich? Auf einer Teststrecke wurden die Bremswege von fünf handelsüblichen E-Scooter-Modellen im Vergleich zu jenem eines handelsüblichen Trekkingfahrrads gemessen. Getestet wurden E-Scooter mit verschiedenen Bremssystemen (elektrischer Handbremse, Handhebelbremse, Fußtrittbremse und Kombinationen) in der Ebene, im Gefälle (5 Prozent Längsneigung) und bei verschiedenen Ausgangsgeschwindigkeiten (15/20/25 km/h). Bei 15 km/h in der Ebene und einer angenommenen Reaktionszeit von einer Sekunde wurde ein Anhalteweg von 5,8 bis 10,3 Metern verzeichnet.
Am schnellsten zum Stillstand kam das Fahrrad: mit einem durchschnittlichen Anhalteweg von 5,5 Metern und einer durchschnittlichen Bremsverzögerung von 6,6 m/s². Nur eines der fünf getesteten E-Scooter-Modelle lieferte bessere Werte als die für Fahrräder vorgeschriebene Mindestbremsverzögerung von 4 m/s².
Die aktuell noch sehr abstrakt gehaltene gesetzliche Vorgabe einer „wirksamen Bremsvorrichtung“ reicht laut KFV nicht aus, weshalb es für konkrete Vorschriften plädiert: einen Mindestwert für die Bremsverzögerung (4 m/s²) und zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen, von denen mindestens eine unabhängig vom elektrischen System des Fahrzeugs funktioniert.
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Danke für Ihr Verständnis.
03.11.2020 um 21:16 Uhr
Wer lässt eine Typisierung
dieser Horrordinger zu? Der gehört vor Gericht gestellt! Heute ist mir einer am Gehsteig einer mit geschätzten 40 km/h entgegen gekommen, kein Helm, Beifahrer hinten oben, natürlich auch kein Helm, das Ding größer und wuchtiger wie ein Moped, aber gilt als Fahrrad, keine Nummerntafel oder sonst was! Wahnsinn!
31.10.2020 um 19:58 Uhr
Unnötig
Das unsinnigste Dimg, das je angeschafft wurde. Wir kämpfen für die tägliche Turnstunde für Kinder und stellen ihnen dann so ein Unding hin. Wer hatte überhaupt in den Städten wie Klagenfurt diese Idee? WEG DAMIT, BRAUCHT NIEMAND!
31.10.2020 um 19:23 Uhr
Fahrtrichtungsänderung
Das Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung per Handzeichen ist aufgrund der Instabilität schwierig. Hab mir daher einen Helm mit eingebautem Blinker besorgt. Den kann ich direkt beim Griff betätigen.
vor 11 Stunden
Abnahme bei Fehlverhalten
Bei Fehlverhalten sollte die Polizei den E-Scooter gleich in Verwahrung nehmen und nach Ablauf einer Frist (z.B. 14 Tage) wieder dem Besitzer aushändigen. E-Scooter, die einfach so liegen gelassen werden, weil man z.B. in der Nähe auf einen Cafe geht, sollten ebenfalls unmittelbar in Verwahrung genommen werden. Gegen €50,-- aufwärts kann man den E Scooter dann ja auslösen. Überlegenswert wäre eine Art Nummertafel für E-Scooter, damit man sie leichter anzeigen kann. ( Fahren am Gehsteig) und damit soe angemeldet werden (zwecks einer Haftpflichtversicherung).
Aber generell gehört gegen Fahren auf Gehwegen konsequent vorgegangen.
vor 16 Stunden
... bei verschiedenen Ausgangsgeschwindigkeiten (15/20/25 km/h).
Bei 15 km/h in der Ebene und einer angenommenen Reaktionszeit von
einer Sekunde wurde ein Anhalteweg von 5,8 bis 10,3 Metern verzeichnet.
Vielen Dank - aber das interessiert mich nicht = der Anhalteweg von einem
Kfz oder Kfz-Gespann mit einer geringen Geschwindigkeit = bei absichtlich
verheimlichter Kfz(Gespann)-Höchstgeschschwindigkeit = mich INTERES-
SIERT nur der Anhalteweg von einem Kfz oder Kfz-Gespann mit Höchstge-
schwindigkeit + höchst zulässigem Gesamtgewicht und wenn sich unsere
Verkehrsministerin auch dafür interessiert hätte - wäre diese überfällige
und sehr wichtige Bekanntgabe - schon längst umgesetzt.
Stefan Mezgolits, Erfinder und ehemaliger Unimogfahrer
vor 8 Stunden
Mezgolits
Naja Mezgolits, nicht einmal die berüchtigte Hebein hat es geschafft durch PopUp-Erlässe das Problem in den griff zu bekommen. Dann lass mas halt einmal herumgurken
vor 18 Stunden
Ein
E-Scooter per se ist nicht schlecht. Nur das due meisten fahrenden, gleich wie bei E-Bikes, einfach zu schnell damit fahren und sich kaum an Regeln halten.
29.10.2020 um 16:27 Uhr
Ein E-Scooter ist per se schlecht
Denn bei so kleinen Rädern ist die Sturzgefahr ziemlich hoch.
31.10.2020 um 12:26 Uhr
Dann kennst Du keine gute Scooter!
Mein Metz Moover hat 12“ Luftreifen, Scheibenbremsen vorne und hinten, Beleuchtung und ein breites Trittbrett. Kostet halt auch knapp 2.000 Euro.
03.11.2020 um 18:17 Uhr
2000 Euro!
Nun ja wenn’s dich so gut auskennst, dann weg mit dem Krafl!!
01.11.2020 um 10:24 Uhr
Bravo Carlo - mein Daimler-Benz Unimog 416 Doppelkabine,
6 Sitzplätze typisiert, hatte 20" Luftreifen, ebenfalls Scheibenbremsen
vorne und hinten, Beleuchtung und zwei breite Trittbretter. Kostete
im Jahr 1997 (Bj. 1976 = 21 Jahre alt) genau 120.000 Schilling. E. M.
01.11.2020 um 13:37 Uhr
Du vergleichst jetzt ernsthaft einen Unimog...
...mit einem E-Scooter?
vor 8 Stunden
melahide
Du hast recht, die fahren viel zu schnell.
Nur mit den Regeln habe ich ein Problem. Mir sind keine bekannt. Die Politik drückt sich wieder einmal un spielt auf Zeit.
Das war so bei den Rollerblades, Skateboards, Scootern,
Die hoffen auch diesmal wieder, dass die Zeit das Problem schon lösen wird
29.10.2020 um 23:41 Uhr
Regeln im Grunde
gleich wie mitn Fahrrad. Fahren am Gehweg mit e-scooter nicht erlaubt. Machen aber trotzdem alle, und geahndet wirds gefühlt nie...
Politik drückt da gar nix, die Regeln sind soweit klar definiert.