
Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Personen mit starker Gehbehinderung gilt nun auch für Leasingautos, zeigte sich die Volksanwaltschaft erfreut. Bisher galt dies nur, wenn das Fahrzeug von den Betroffenen gekauft wird, bei Leasing trat die Befreiung außer Kraft.
Personen mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" in ihrem Behindertenpass, werden beim Kauf eines Fahrzeugs üblicherweise von der NoVA befreit. Dies galt allerdings nur beim Ankauf des Fahrzeuges, nicht beim Leasing. Mehrere Personen mit starker Gehbehinderung wandten sich daher an die Volksanwaltschaft, hieß es in einer Aussendung.
Volksanwalt Werner Amon informierte deshalb das Finanzministerium über diese Ungleichbehandlung. In weiterer Folge beschlossen der Nationalrat und der Bundesrat eine Gesetzesänderung, die eine Befreiung von der NoVa künftig auch für Leasingfahrzeuge für Menschen mit starker Gehbehinderung vorsieht. "Mit dieser Lösung bin ich sehr zufrieden", erklärte Amon.
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Danke für Ihr Verständnis.
22.12.2020 um 15:12 Uhr
Absolut unzeitgemäßer Ansatz!
Schwer gehinderte Mitmenschen sollten eine bedingungslose Mobilitätsunterstützung in vergleichbarer Höhe zu einer durchschnittlichen NoVa in Cash auf's Konto überwiesen bekommen! Dies sollte NICHT an den Kauf eines Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor gekoppelt werden. Wie kommt ein Behinderter dazu, auf diese Mobilitätsförderung verzichten zu müssen, wenn er sich KEIN Fahrzeug kaufen und stattdessen einen Taxidienst, das GoMobil oder auch den öffentlichen Verkehr nutzen will!
Dieser Gesetzesvorschlag ist lediglich eine Förderung der Automobilindustrie durch die Hintertür!