Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Personen mit starker Gehbehinderung gilt nun auch für Leasingautos, zeigte sich die Volksanwaltschaft erfreut. Bisher galt dies nur, wenn das Fahrzeug von den Betroffenen gekauft wird, bei Leasing trat die Befreiung außer Kraft.

Personen mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" in ihrem Behindertenpass, werden beim Kauf eines Fahrzeugs üblicherweise von der NoVA befreit. Dies galt allerdings nur beim Ankauf des Fahrzeuges, nicht beim Leasing. Mehrere Personen mit starker Gehbehinderung wandten sich daher an die Volksanwaltschaft, hieß es in einer Aussendung.

Volksanwalt Werner Amon informierte deshalb das Finanzministerium über diese Ungleichbehandlung. In weiterer Folge beschlossen der Nationalrat und der Bundesrat eine Gesetzesänderung, die eine Befreiung von der NoVa künftig auch für Leasingfahrzeuge für Menschen mit starker Gehbehinderung vorsieht. "Mit dieser Lösung bin ich sehr zufrieden", erklärte Amon.

Mehr zum Thema