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Verletztes Kind: Mutter bei Anmeldung in Ordination an Hausarzt verwiesen

Südoststeirerin wurde nicht zu Arzt vorgelassen, sondern an ihren Hausarzt verwiesen. Sie ortet unterlassene Hilfeleistung. In der betroffenen Ordination sagt man, dass es sich um keinen akuten Notfall gehandelt habe.

Mutter wurde mit verletztem Kind in Arztpraxis nicht angenommen und an Hausarzt verwiesen
© Jürgen Fälchle - stock.adobe.com
Mutter wurde mit verletztem Kind in Arztpraxis nicht angenommen und an Hausarzt verwiesen
Helmut Steiner
Redakteur Regionalredaktion Feldbach