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Grundbesitzer sorgen sich wegen Kameradrohnen um Privatsphäre

In der Gemeinde St. Stefan ob Leoben häufen sich Beschwerden über Drohnenflüge über Privatgrundstücken. Bürgermeister Ronald Schlager bittet um Rücksichtnahme auf Privatsphäre. Die Austro Control erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Drohnenflüge – vor allem mit Kameradrohnen – unterliegen einer strengen Reglementierung
© Jürgen Fuchs
Drohnenflüge – vor allem mit Kameradrohnen – unterliegen einer strengen Reglementierung
Andreas Schöberl-Negishi
Von   und Verena Strobl