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Verwirrung um Nachtgastro-Regeln: Wenn ein Frühstückslokal als Frühbar gilt

Ab 22 Juli gelten für die Nachgastronomie strengere Corona-Regeln. Alle Gäste müssen dann geimpft sein, oder einen maximal 72-Stunden alten PCR-Test beim Betreten des Lokals vorweisen.

Bald nur noch geimpft in die Diskothek
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Bald nur noch geimpft in die Diskothek
Marko Petelin
Redakteur Kärnten-Ressort