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Leobener bekam Strafzettel für das Parken vor der Garage seines eigenen Hauses

Leobener Hauseigentümer bekam vor der Garageneinfahrt seines eigenen Hauses eine Anonymverfügung wegen Falschparkens. Das Parkverbot gilt laut StVO für ausnahmslos alle Verkehrsteilnehmer - auch für den Hauseigentümer.

Die Bodenmarkierung weist ein absolutes Parkverbot aus
© Andreas Schöberl-Negishi
Die Bodenmarkierung weist ein absolutes Parkverbot aus
Andreas Schöberl-Negishi
Teamleiter Regionalredaktion Leoben