VFGH hat entschieden: Wahlergebnis in St. Peter am Ottersbach ist gültig
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden und die Landeswahlbehörde bestätigt: Der Wahlanfechtung, die die "Bürgerliste St. Peter" eingebracht hatte, wird nicht stattgegeben. Das Wahlergebnis in St. Peter am Ottersbach ist rechtskräftig.