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© Jürgen FuchsEs gibt ein subjektives Recht auf einen personenbezogenen Behindertenparkplatz. 
Auch Grazer haben subjektives Recht auf Behindertenparkplatz
Höchstgericht entscheidet nach Wiener Verfahren: Es besteht ein subjektives Recht auf Errichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes.

Bernd Hecke
Chefreporter