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© APA/ROLAND SCHLAGERHandelsmitarbeiterinnen (Symbolfoto) 
Druck auf Handels-Mitarbeiter: Jahresurlaub bereits jetzt verbrauchen
Urlaub ist einvernehmlich zu vereinbaren, einseitige Anordnungen des Arbeitgebers sind rechtswidrig, auch wenn der Betrieb in Kurzarbeit ist.

Uwe Sommersguter
Leitung Wirtschaft Kärnten/Osttirol