Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Kärntner bekam zweiseitigen Bescheid für Gebühr von 60 CentKosten für Behördenaufwand übersteigen den eingeforderten Betrag deutlich. Aber: Die zuständige Verwaltungsgemeinschaft muss diese dennoch einheben, weil ein Gesetz das so vorschreibt. © Zerbor - stock.adobe.comEin Kärntner muss 60 Cent Grundsteuer für sechs Jahre nachzahlen. Die Behörde ist verpflichtet, auch so niedrige Beträge einzufordern (Symbolfoto)Karin HautzenbergerStv. Leiterin Kärnten-Ressortvor 6 Jahren15. November 2020 um 05:51Klagenfurt Land