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Kärntner bekam zweiseitigen Bescheid für Gebühr von 60 Cent

Kosten für Behördenaufwand übersteigen den eingeforderten Betrag deutlich. Aber: Die zuständige Verwaltungsgemeinschaft muss diese dennoch einheben, weil ein Gesetz das so vorschreibt.

Ein Kärntner muss 60 Cent Grundsteuer für sechs Jahre nachzahlen. Die Behörde ist verpflichtet, auch so niedrige Beträge einzufordern (Symbolfoto)
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Ein Kärntner muss 60 Cent Grundsteuer für sechs Jahre nachzahlen. Die Behörde ist verpflichtet, auch so niedrige Beträge einzufordern (Symbolfoto)
Karin Hautzenberger
Stv. Leiterin Kärnten-Ressort