Erstangeklagte wegen Anstiftung zum Mord, zur Brandstiftung und wegen Betrugs verurteilt. Ihre Komplizin bekam 20 Jahre wegen Mordes und Brandstiftung. Beide müssen in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Drittangeklagte erhielt drei Jahre. Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die Hauptangeklagte, Frau T., (ganz rechts) wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Komplizin zu 20 Jahre Haft, die Drittangeklagte zu drei Jahren Haft
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