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Neuregelung: Nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension

FRAGE & ANTWORT. Nach 45 Arbeitsjahren ohne Abschläge in die Pension: alles über die neue Hacklerregelung. Ein Überblick.

45 Arbeitsjahre sind Voraussetzung, um in den Genuss der neuen, vorzeitigen Langzeitversichertenpension vulgo Hacklerregelung zu kommen.
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45 Arbeitsjahre sind Voraussetzung, um in den Genuss der neuen, vorzeitigen Langzeitversichertenpension vulgo Hacklerregelung zu kommen.
Hannes Gaisch-Faustmann
Stv. Ressortleiter Wirtschaft