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Mögliche Befangenheit: Staatsanwältin gibt den Fall ab

Derzeit sind zwei Anwaltskanzleien für das Bistum Gurk tätig, obwohl von der Kärntner Kirchenleitung nur eine beauftragt worden ist. Staatsanwaltschaft Graz akzeptiert beide als Vertreter des Bistums.

Wirklich entspannt scheint das Verhältnis zwischen Ordinariatskanzler Jakob Ibounig (links) und Erzbischof Franz Lackner derzeit nicht
© APA/Eggenberger
Wirklich entspannt scheint das Verhältnis zwischen Ordinariatskanzler Jakob Ibounig (links) und Erzbischof Franz Lackner derzeit nicht
Jochen Habich
Von   und Andrea Bergmann