"Unfreundlicher Akt" bei Warnstreik in Sozialwirtschaft
Der Warnstreik in der Sozialwirtschaft verunsichert Beschäftigte in den betroffenen Unternehmen: Sie erhalten Emails von ihren Geschäftsleitungen, dass die Streikzeit vom Gehalt abgezogen werde. Das ist rechtlich gedeckt, Arbeitnehmer kritisieren dies dennoch als "unfreundlichen Akt".