Wahlkarten-Prozess: Neun Schuldsprüche und ein Freispruch
Im Wahlkarten-Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenstichwahl in Villach waren der Wahlamtsleiter und 9 Mitglieder der Bezirkswahlbehörde angeklagt. Die Wahlkarten wurden nicht wie vorgesehen von den Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde ausgezählt sondern von Magistratsbediensteten unter Anweisung des Wahlamtsleiters. Der Wahlamtsleiter wurde zu einer 5-monatigen Bewehrungsstrafe und zu einer Geldstrafe verurteilt. Bürgermeister Günther Albel, als Leiter der Bezirkswahlbehörde wurde zu 14100 Euro Geldstrafe verurteilt.
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