Tödlicher Motorboot-Unfall: Schuldsprüche für beide Angeklagten
Der Erstangeklagte wurde zu zehn Monaten Haft verurteilt. Er soll, alkoholisiert, das riskante Bootsmanöver durchgeführt haben, welches zum Tod eines der Insassen geführt hat. Der Zweitangeklagte erhielt eine dreimonatige Bewährungsstrafe. Der Anwalt des Hauptbeschuldigten kündigt Berufung an. Bis zur Rechtskräftigkeit der Urteile gilt für beide Angeklagten die Unschuldsvermutung.
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