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© KLZ/TraussnigIn Amtsgebäuden des Landes ist noch Platz 
Kuriose Regelung bei Brandschutztüren in Landesverwaltung
Prüfer decken auf: Landesgesellschaft ist für Montage und Reparatur der Brandschutztüren zuständig. Für die Schlösser allerdings nicht.

Jochen Habich
Redakteur Kärnten-Ressort