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Zurechnungsfähig: Grazer Amokfahrer blitzt mit Nichtigkeitsbeschwerde ab

Die Geschworenen stuften Alen Rizvanovic als zurechnungsfähig ein und verurteilten ihn zu lebenslanger Haft. Seine Anwältin Liane Hirschbrich blitzte nun mit der Nichtigkeitsbeschwerde ab. Am OLG Wien wird in der Berufung über die Strafhöhe verhandelt.

Berufungsverhandlung für den Amokfahrer findet in Wien statt.
© APA/ERWIN SCHERIAU/APA-POOL
Berufungsverhandlung für den Amokfahrer findet in Wien statt.