Magenentfernung nach falscher Diagnose: Ärztin droht Haft
Nach falscher Diagnose wurde einer Kroatin in Zagreb der Magen entfernt. Die Ärztin soll nun wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung angeklagt werden.

Ende 2023 wurde eine Kroatin in Zagreb operiert. Bei der Operation wurden der Patientin Lymphknoten, die Gallenblase, der Blinddarm und der Magen entfernt. Die Patientin klagte zuvor über Bauchschmerzen. Ihr Ehemann, selbst Chirurg in dem Krankenhaus in Zagreb, bat eine Kollegin darum, seine Frau zu untersuchen. Grund für den radikalen chirurgischen Eingriff war eine Krebsdiagnose dieser Ärztin.
Doch wie sich fatalerweise erst nach der folgenschweren Operation herausstellte, hatte die Patientin keinen Krebs. Die Medizinerin muss sich nun demnächst in Zagreb vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Herbeiführung besonders schwerer Körperverletzungen erhoben und fordert eine Haftstrafe von einem Jahr für die Ärztin.
Operation war nicht notwendig
Nach der Operation litt die Patientin unsagbare Schmerzen, heute ist sie zu 80 Prozent invalid. Nach der OP wurden weitere Untersuchungen in Auftrag gegeben, die ergaben, dass die Frau nie an Krebs gelitten hatte. Die Patientin hatte tatsächlich einen gutartigen, nicht krebsartigen neuroendokrinen Tumor. Dieser hätte einen derartigen chirurgischen Eingriff nicht erforderlich gemacht.
Wie Jutarnji list berichtet, leidet die Patientin seit dem Eingriff an schweren körperlichen und psychischen Folgen. „Nach der Operation litt ich unter unerträglichen Schmerzen. Ein Teil meines Magens wurde daraufhin zur Untersuchung eingeschickt, doch es wurde kein Krebs gefunden. Es stellte sich heraus, dass ich nie Krebs hatte. Ich hatte lediglich eine kleine, gutartige Wucherung, die man symptomatisch hätte behandeln können. Eine Operation war nicht notwendig“, berichtet die Patientin.
„Auch der Chirurg erzählte mir, dass er, als er mich geöffnet hatte, nichts Auffälliges gesehen habe. Dennoch habe er alles entfernt. Er wollte nicht zur Verantwortung gezogen werden, falls es sich am Ende doch um Krebs handeln sollte“, erklärte die Frau weiter. Diese Aussage wurde auch vom Chirurgen bestätigt, schreibt das Nachrichtenportal. Er habe sich in einem Dilemma befunden, entschied sich jedoch, gestützt auf die Befunde der Kollegen, den Eingriff durchzuführen.
Ärztin verteidigt sich
Die Ärztin soll sich in ihrer Aussage damit verteidigen, dass die operierenden Ärzte vor dem Eingriff mit ihr Rücksprache hätten halten müssen, ob tatsächlich bereits alle erforderlichen diagnostischen Untersuchungen erfolgt waren. Sie sprach, schreiben kroatische Medien, insgesamt von sechs Testverfahren, die angewendet wurden. Nicht alle Ergebnisse seien am Tag der Operation bereits vorgelegen. Man hätte den Eingriff an diesem Tag auf eine weitere Biopsie und kleinere Eingriffe beschränken müssen.
Die Gewebeprobe sei auch von einem weiteren Arzt untersucht worden, soll die Medizinerin erklärt haben. Der Gastroenterologe habe ihr mitgeteilt, dass eine Operation erforderlich sei, die die Entfernung des Magens, von Lymphknoten, des Blinddarms und weiterer Gewebeteile zur Folge habe. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. Ein Termin für den Prozess ist derzeit noch nicht bekannt.
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