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Streit um Wörthersee-Villa: Grundbesitzer scheitert vor dem Höchstgericht

Die Familie Tilly fühlte sich durch eine Petition der Kärntner Grünen verleumdet, scheiterte jedoch vor dem Obersten Gerichtshof. Entscheidung über die vom Abriss bedrohte Villa rückt näher.

© Helmuth Weichselbraun
Das Naturschutz- und Natura-2000-Gebiet Walterskirchen mitsamt der Villa der Familie Tilly
Claudia Lepuch
Redakteurin Regionalredaktion Klagenfurt

Wenn es um Kritik an seinem Umgang mit dem Naturschutz- und Natura-2000-Gebiet Walterskirchen geht, versteht der Holzindustrielle Hans Tilly wenig Spaß. Das bekamen auch die Kärntner Grünen zu spüren. Im Frühjahr startete die Partei die Online-Petition „Naturjuwel Walterskirchen retten“. Darin fordert sie die Gemeinde Krumpendorf auf, sich gegen jegliche Abschwächung des Schutzstatus auszusprechen und auf Widmungsänderungen zu verzichten.

Was folgte, war ein Rechtsstreit mit Tilly und seiner Familie. Diese ist seit 2000 Eigentümerin des Schutzgebiets am Wörthersee und betonte in der Vergangenheit stets, das einst „heruntergekommene“ Areal ohne öffentliche Mittel in ein „Juwel“ verwandelt zu haben. Umso mehr störten sie Passagen im Begleittext der Petition. Die Familie fühlte sich darin unter anderem für das Verschwinden von Tier- und Pflanzenarten verantwortlich gemacht, und damit zum „Umweltzerstörer“ hochstilisiert. Ihr Anwalt Georg Eisenberger brachte daher Klage gegen die Grünen ein. Zunächst erfolgreich: Ende April erließ das Landesgericht Klagenfurt eine einstweilige Verfügung, laut der die inkriminierten Äußerungen aus dem Netz entfernt werden müssen.

Tilly verzichtet auf Hauptverfahren

Knapp drei Monate später hob das Oberlandesgericht Graz die Verfügung jedoch wieder auf. Die Familie Tilly wandte sich daraufhin an den Obersten Gerichtshof (OGH) – ohne Erfolg. Die Höchstrichter lehnten die Behandlung der Revision ab. Das bestätigt Eisenberger auf Anfrage. „Der OGH hat die Entscheidung des OLG, nämlich dass sich die Vorwürfe nicht gegen die Familie, sondern gegen die Behörden und die Landesregierung beziehen, bestätigt. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen“, sagt er. Der Beschluss betrifft allerdings nur die einstweilige Verfügung, nicht die eigentliche Klage. Diese müsste erst in einem Hauptverfahren ausgestritten werden. Darauf werde die Familie laut Eisenberger nun aber verzichten.

© Weichselbraun Helmuth Kleine Zeitung
Olga Voglauer freut sich über den Beschluss des OGH

Für die Landessprecherin der Grünen, Olga Voglauer, ist die Entscheidung „ein großer Erfolg für uns, für die politische Meinungsfreiheit und für alle, die sich für Transparenz und den Schutz unserer Natur einsetzen“. Gerettet sei Walterskirchen damit aber noch lange nicht. Voglauer spielt damit auf die Kontroverse um die Villa an, die Hans Tilly 2008 vor Ort errichten ließ. Weil dabei wesentliche Auflagen nicht eingehalten wurden, gilt das Gebäude als „Schwarzbau“. Einem Abriss steht der Versuch Tillys entgegen, die Villa nachträglich genehmigen zu lassen.

Im April wollte der Krumpendorfer Gemeinderat über die dafür nötige Einzelbewilligung abstimmen. Weil noch ein Gutachten der für Land- und Forstwirtschaft zuständigen Abteilung im Amt der Kärntner Landesregierung fehlte, wurde die Entscheidung letztlich vertagt. Mittlerweile liegt das Gutachten vor. „Es wird derzeit von einer Juristin und einem Raumplaner geprüft“, sagt Amtsleiter Gerald Benedikt. Mit der Vorlage eines Ergebnisses, auf dessen Basis der Gemeinderat entscheiden kann, werde täglich gerechnet.