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Gutachten für Wärmepumpen: Jetzt zahlt Gemeinde Geld zurück

Bei einer internen Überprüfung der Wärmepumpenverfahren in Gratwein-Straßengel sollen zig Fehler festgestellt worden sein. Jetzt bekommen Bürger offenbar Geld zurück.

© Groupe Atlantic
Die Verfahren für Wärmepumpen sorgen in Gratwein-Straßengel seit Jahren für Zwist (Symbolbild)

Das Thema Wärmepumpenverfahren sorgt in der Gemeinde Gratwein-Straßengel schon seit Jahren für Beschwerden seitens betroffener Bauwerber und für politischen Zündstoff in der Gemeinde. Zahlreiche Fälle landeten beim Landesverwaltungsgericht und beim Volksanwalt. Bescheide wurden zugunsten der Beschwerdeführer behoben. Auf Grund eines Dringlichkeitsantrages der ÖVP-Fraktion beschloss der Gemeinderat im Sommer, sämtliche Wärmepumpenverfahren zu überprüfen.

Jetzt sickerte durch, dass bereits ein Teilergebnis vorliegt: Demzufolge geht es um 133 Verfahren. 93 sollen bereits geprüft, in 80 Fällen sollen Mängel festgestellt worden sein. In acht Fällen so schwere, dass offenbar die Bescheide aufgehoben werden mussten und Rückzahlungen der eingehobenen Sachverständigengebühren im Raum stehen. Damit dürften die betroffenen Bürger Geld zurückbekommen.

Beschwerdeführer bekam Recht

Zusätzlich liegt jetzt auch noch eine weitere brisante Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) vor. Ein Beschwerdeführer hat in einem Fall die hohen Sachverständigenkosten von knapp 900 Euro beanstandet – und Recht bekommen. In der Entscheidung vom 15. Oktober 2026 kommt die zuständige Richterin zu dem Schluss, dass im konkreten Fall der nichtamtliche Sachverständige zu hohe Kosten verrechnet, teilweise die Leistungen dafür nicht erbracht habe und es sogar zu Mehrfachverrechnungen gekommen sei. Was die Gemeinde betrifft, ortet die Richterin Behördenversagen, weil die vom nichtamtlichen Sachverständigen vorgelegte Gebührenabrechnung nicht geprüft wurde.

Die Stellungnahme von Bürgermeisterin Doris Dirnberger (SPÖ) fällt diesbezüglich noch vorsichtig aus: Die Gemeinde habe den betreffenden Bescheid des LVwG erst am Donnerstag erhalten. Eine fundierte Stellungnahme sei daher derzeit nicht möglich, „zumal diese Erkenntnis nicht nur für unsere Gemeinde, sondern eigentlich auf die ganze Steiermark Auswirkungen hat“. Auch die aufgehobenen Bescheide kommentiert sie vorerst nicht.

ÖVP fordert „lückenlose Aufklärung“

Die ÖVP will Dirnberger in die Pflicht nehmen: „Seit Jahren machen wir auf die Missstände aufmerksam. Die Bürgermeisterin hat alle Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes und alle Empfehlungen des Volksanwaltes ignoriert. Sie soll endlich dafür die Verantwortung übernehmen“, sagen Vizebürgermeister Mario Schwaiger und Fraktionschef Gerald Schmied. „Wir verlangen eine lückenlose Aufklärung.“