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Nach dem Urteil gegen Günter Paal: Was nicht zu erwarten war

Alfred Lobnik
Redakteur Bundesland Steiermark
© APA / Hans Klaus Techt
Die eigentliche Strafe wurde ohnehin nicht im Gerichtssaal ausgesprochen

Günter Paal hat eine unerwartet harte Strafe bekommen und sie akzeptiert. Die eigentliche Strafe ist ohnehin die Vernichtung seiner sozialen Existenz.

Das hätte ich mir von dem nie gedacht, ist wohl der häufigste Satz, der über Täter gesagt wird. Ein Cobra-Beamter, der eine Frau getötet haben soll? Hätte ich nie gedacht. Und wer hätte es sich von Günter Paal, einst einer der brillantesten österreichischen Kabarettisten, gedacht, dass er ein Kind missbrauchen würde? Freilich geht auch niemand durch Wien oder Unterstinkenbrunn und ruft seine kriminelle Neigung über die Gassen.

Paal hat seine Strafe bekommen, und sie ist härter ausgefallen, als erwartet worden war. Aber was war denn zu erwarten? Der Strafrahmen für den sexuellen Missbrauch einer Unmündigen liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In diesem Rahmen haben Richterinnen und Richter eine Strafe auszumessen, die der Schuld und der Tat angemessen ist.

Das Gericht hat drei Jahre Haft verhängt, der vorsitzende Richter hielt ihm 1000 Vergehen – die Anzahl der Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch, die er besaß – und zwei Verbrechen vor. Das Argument, dass erst durch seine Anzeige möglich wurde, dass der Prozess stattgefunden hat, fand kein Gehör. Die Milderungsgründe schlugen nicht durch. Experten hatten im Vorfeld mit einer deutlich niedrigeren bedingten Haftstrafe gerechnet.

Neue Härte gegen Sexualstraftäter?

Es wird interessant sein zu beobachten, ob das der Beginn einer neuen Härte gegen Sexualstraftäter in der Rechtsprechung ist. Hätte Paal das Urteil bekämpft, hätte sich die Instanz dazu äußern und es einordnen können. Er sei „noch nicht über dem Berg“, weitere, ähnliche Taten seien zu befürchten, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Höchststrafe der zugleich verurteilten Erpresserinnen hätte zehn Jahre betragen, also das Doppelte – sie erhielten Strafen, die unter der von Paal liegen.

Er ist tief gefallen: durch seine Tat, durch die öffentliche Bloßstellung, durch die Verurteilung, durch den Verlust seiner bürgerlichen Existenz. Alles, was er sein Leben lang an intellektuellem Werk aufgebaut hat, hat sich in Luft aufgelöst. Freunde, die er jetzt anrufen könnte, wird er wenige übrig haben. Solche, die sich öffentlich zu ihm bekennen, erst recht keine. Das ist die soziale Höchststrafe. All das wie auch der Versuch, auch sein physisches Leben durch einen Suizid zu beenden – hat auf die Strafzumessung keinen Einfluss.

Wem das Mitgefühl gelten muss

Paal alias Gunkl galt als einer der intellektuellsten Kabarettisten des Landes. Bei seiner Intelligenz muss man erwarten, dass er genau wusste, was er tat – bei seinen Taten wie bei der Selbstanzeige und bei seiner Entscheidung, die Strafe nicht zu bekämpfen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie vor dem Oberlandesgericht standgehalten hätte, ist eher gering.

Unser Mitgefühl sollte nicht Paal, sondern dem schwer traumatisierten Opfer gehören. Es wurde nicht nur missbraucht, sondern auch auf schreckliche Weise von Mutter und Großmutter im Stich gelassen. Wieder wird über die Täter viel mehr diskutiert, als über das unschuldige Opfer und wie man ihm helfen und es schützen könnte. Aber das war leider wirklich zu erwarten.