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Südsteirerin landete wegen zweier Pfeffermühlen vor Gericht

Eine Südsteirerin (68) ließ zwei Pfeffermühlen in einem Lebensmittelgeschäft mitgehen. Die Rechnung ging nicht auf. Sie landete vor dem Bezirksgericht.

© Fotolia, Mikschofsky
Die Witwe musste sich wegen der Pfeffermühlen vor Bezirksrichter Martin Teppan verantworten
Barbara Mikschofsky
Redakteurin Regionalredaktion Leibnitz und Deutschlandsberg

Diese Rechnung ging nicht auf. Eine Südsteirerin steckte im Mai dieses Jahres zwei Pfeffermühlen im Wert von rund 14 Euro in einem Lebensmittelgeschäft ein, verließ ohne zu bezahlen den Laden. Die 68-Jährige flog auf und landete im Bezirksgericht Leibnitz. Dort musste sie sich, begleitet von ihrer Bewährungshelferin, vor Richter Martin Teppan verantworten.

Die Witwe ist nicht unbescholten, sie war wegen ähnlicher Fälle bereits vor Gericht. Gleich zu Beginn der Verhandlung entschuldigte sie sich jedoch für ihre Tat. Bereits bei der Einvernahme durch die Polizei bekannte sie sich schuldig.

Schicksalsschläge bis Alkoholsucht

„Warum haben Sie das gemacht?“, will Teppan wissen. Aufgrund diverser Schicksalsschläge, vom Tod ihres Mannes vor einigen Jahren bis zur Alkoholsucht und weil sie „es nicht so genau mit den Antidepressiva genommen“ hatte, holte die Frau aus. Die Pfeffermühlen habe sie „dann einfach eingesteckt“. Mittlerweile habe sie jedoch die Bewährungshilfe sehr unterstützt. „Ich beginne auch bald mit einer Therapie“, berichtete sie und gelobte Besserung.

Das Urteil

Eine Diversion sei in ihrem Fall nun allerdings keine Option mehr, wie Richter Teppan erklärte. Die 68-Jährige bat Milde walten zu lassen. Das Urteil: Schuldig und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 4 Euro – in Summe 240 Euro. „Dass ich Sie verurteilt habe, ist keine große Überraschung, weil Sie sich auch schuldig bekannt haben“, zeigte Teppan auf. Von der Anklagebank aus kam ein zustimmendes Nicken und die Bitte um Ratenzahlung. Man wurde sich schließlich gemeinsam mit der Bewährungshelferin einig: Acht Raten zu je 30 Euro. „Ich hoffe, dass es das letzte Mal war, dass sie hier gewesen sind. Ich wünsche Ihnen alles Gute“, schließt der Richter die Verhandlung. Die Frau bedankt sich und verlässt mit ihrer Bewährungshelferin den Gerichtssaal.

Ich hoffe, dass es das letzte Mal war, dass sie hier gewesen sind. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

— Martin Teppan, Bezirksrichter