Suche
Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Bonus, Steuer, Veranlagung: Was das Zukunftsdepot bringen soll

Die Einigung auf ein steuerlich begünstigtes Zukunftsdepot für unter 18-Jährige steht. Fixiert wurde ein staatlich finanziertes Startguthaben von 500 Euro. Für Veranlagungen sind regulierte Investmentfonds oder der Bundesschatz vorgesehen. Das Depot wird von Banken und der OeBFA angeboten. Ein Überblick.

© IMAGO/Imago
Bis zur Volljährigkeit bleibt das Zukunftsdepot steuerfrei, es fallen weder Kapitalertragssteuer (KESt) noch Kontoführungsgebühren an. Jährlich können bis zu 5000 Euro eingezahlt werden

Mit der am Wochenende verkündeten Einigung der Koalition auf ein steuerlich begünstigtes „Zukunftsdepot“ für unter 18-Jährige wurde auch ein schwelender Streit zwischen ÖVP und SPÖ überwunden. Seitens des SPÖ-Finanzministeriums hatte man ursprünglich eine ausreichende Gegenfinanzierung des ÖVP-Herzensprojekts vermisst. Nun gehen beide Seiten davon aus, dass die budgetäre Bedeckung gegeben ist. Im ÖVP-Familienministerium sah man sich am Sonntag auf APA-Anfrage bestätigt.

Grundsätzlich soll in das neue Depot ab der Geburt eingezahlt werden können, mit einem staatlich finanzierten Startguthaben von 500 Euro. Entnommen werden darf das Geld erst ab dem 18. Geburtstag. Bis zur Volljährigkeit bleibt es steuerfrei, es fallen weder Kapitalertragssteuer (KESt) noch Kontoführungsgebühren an. Jährlich können bis zu 5000 Euro eingezahlt werden. Los gehen wird das alles nicht mit Jahresbeginn 2027, wie ursprünglich von der ÖVP erhofft, sondern mit 1. Juli. Gelten wird es jedoch für alle ab 1. Jänner 2027 geborenen Kinder.

Budgetäre Bedeckung gegeben

Noch im September war seitens des Finanzministeriums moniert worden, dass fürs erste nur der Zuschuss für zwei Jahrgänge mit je 40 Millionen Euro budgetiert sei. Auch die KESt-Begünstigung sei im Budget nicht vorgesehen und wäre ebenfalls entsprechend zu finanzieren. Das dürfte inzwischen geklärt worden sein, denn Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sagte beim gemeinsamen Medientermin der Regierungsspitze Samstagabend, dass in den Verhandlungen auch das Finanzressort eingebunden gewesen sei, man eine Lösung habe finden können und es eine budgetäre Bedeckung gebe.

Im Familienministerium erklärte man das nun damit, dass die Finanzierung des Startbonus aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) komme und dieses Geld auch nach dem Doppelbudget 2027/28 gesichert sei. In Bezug auf die KESt-Begünstigung wiederum sei man im Finanzressort von einem „Was wäre wenn“-Szenario ausgegangen, also vom Fall, dass alle Familien die volle Einzahlungssumme von 5.000 Euro pro Jahr ausschöpfen würden, meint man bei Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP). Der Status quo sei aber, dass die Österreicherinnen und Österreicher bei risikoreicheren Geldanlageformen extrem skeptisch seien und man daher nicht von einem so hohen Steuerentgang ausgehen müsse.

Dass das Depot erst zu Jahresmitte 2027 startet, liege wiederum daran, dass die Finanz die entsprechenden Schnittstellen für die betreffenden Finanzprodukte schaffen müsse. Und auch die österreichischen Banken hätten hier um Vorbereitungszeit ersucht.

Bonus für Staatsbürger

ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger gab am Sonntag via Aussendung weitere Details aus der Regierungseinigung zum Zukunftsdepot bekannt. Den Startbonus von 500 Euro soll es demnach für jedes ab 1. Jänner 2027 geborene Kind mit Hauptwohnsitz in Österreich geben. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine rechtliche Gleichstellung. Wird bis zum dritten Geburtstag kein Depot eröffnet, wird der Bonus gesammelt im Bundesschatz bei der Bundesfinanzierungsagentur OeBFA veranlagt.

Keine Kontoführungsgebühr, aber nicht gänzlich gebührenfrei

Auch für bereits geborene Kinder unter 18 Jahren kann das Zukunftsdepot laut Regierungsplänen eröffnet werden, allerdings ohne Startbonus. Die KESt-Befreiung soll auch hier gelten. Das Depot wird von Banken und der OeBFA angeboten. Für die Kontoführung darf keine Gebühr verrechnet werden. Transaktions-, Lager- und Ordergebühren müssen transparent ausgewiesen werden.

Regulierte Investmentfonds oder Bundesschatz

Die Eltern wählen die Veranlagung, heißt es weiter. Möglich sind regulierte Investmentfonds oder der Bundesschatz. Hochrisikoprodukte wie Hebelprodukte sind ausgeschlossen. Vorzeitige Entnahmen sind grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen wie existenziellen Notlagen kann das Pflegschaftsgericht eine Entnahme genehmigen. Dann entfällt die Steuerbegünstigung. Vor der Eröffnung ist ein Beratungsgespräch für die Eltern vorgesehen. Die Inhalte erarbeitet die Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeinsam mit den Kreditinstituten und der Nationalbank (OeNB).