Seiten gewechselt und Kasse gemacht: Zuhälterin in Kärnten verurteilt
Eine Ungarin (43) lockte zwei Frauen nach Kärnten und ließ sie als Prostituierte arbeiten. Das Urteil – acht Monate unbedingte Haft – ist bereits rechtskräftig.

Im Rotlichtmilieu sind die Rollen oft nach bekannten Mustern verteilt. Ein Prozess am Landesgericht Klagenfurt hingegen erzählt eine andere Geschichte der Zuhälterei: Die wegen grenzüberschreitenden Prostitutions- und Menschenhandels angeklagte Person war eine Frau – und die 43 Jahre alte Ungarin wurde rechtskräftig verurteilt.
Die Frau arbeitete selbst jahrelang als Prostituierte, ehe sie die Seite wechselte und ihr Glück als Zuhälterin versuchte. Mit dem Versprechen eines besseren Lebens lockte sie im Vorjahr zwei junge Ungarinnen nach Kärnten. Diese dürften von der kriminellen Vergangenheit der Frau (Verurteilungen wegen Körperverletzung, Verleumdung, falsche Beweisaussage, Suchtmittelbesitz) nichts gewusst haben und kamen nach Klagenfurt, wo sie sofort der Prostitution zugeführt wurden. Die 43-Jährige kümmerte sich um die Kommunikation mit den Freiern, setzte Preise und sexuelle Dienstleistungen fest und beutete die beiden mittellosen Prostituierten aus, wie diese vor Gericht schilderten. Rund 50.000 Euro sollen so in die Tasche der Angeklagten geflossen sein, schätzt die Staatsanwaltschaft.
Dutzende Freier ausgehoben
Aufgeflogen ist die Sache im Vorjahr im Zuge einer Routinekontrolle des Landeskriminalamts Kärnten in Sachen illegaler Wohnungsprostitution in Klagenfurt. Im Zuge der Ermittlungen stieß die Polizei auf die 43-Jährige und auf Dutzende Freier, die nach Auswertung des Telefon- und WhatsApp-Verlaufs ausgehoben und einvernommen wurden.
Wochenlang bestritt die in U-Haft sitzende Angeklagte die Vorwürfe, ehe sie am Freitag am Landesgericht vor Richter Gernot Kugi zurückruderte. „Ja, ich bin schuldig. Es tut mir sehr leid“, meinte sie. Allzu viel habe sie mit den beiden Prostituierten aber nicht verdient: „Ich musste die Wohnung bezahlen, das Essen, die Zigaretten – wir sind ja sogar auf Urlaub gefahren“, erzählte sie. „Aber ich bezahle den Beiden 4000 bzw. 5000 Euro Schadenersatz, wenn ich wieder herauskomme.“ Da rechnete sie schon mit einer weiteren Haftstrafe.
„Danke sehr“
24 Monate Haft wegen grenzüberschreitenden Prostitutions- und Menschenhandels, acht davon unbedingt, lautete das Urteil von Richter Kugi. Das reumütige Geständnis wurde als Milderungsgrund berücksichtigt. „Danke sehr“, sagte die Angeklagte und nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig.