20 Millionen bis Jahresende: Noch eine Chance für den Heizungstausch
Bis Jahresende gibt es noch einmal rund 20 Millionen Euro für den Kesseltausch. Die Registrierung startet am 2. November. Ein Wegweiser zur Förderung und wie es dann 2027 weitergeht.

Raus aus Öl und Gas, heißt es in Österreich seit Jänner 2020. Die damalige türkis-grüne Bundesregierung legte sich fest, dass fossile Heizungen vollständig ausgetauscht werden sollen. Seit Mitte 2022 sank die Zahl der Ölheizungen in Österreich von 550.000 auf derzeit rund 440.000, bei Gas ging der Bestand von einer Million auf 840.000 zurück, lauten aktuelle Zahlen des Biomasseverbandes.
Bei der Sanierungsoffensive 2026 („Saubere Heizung für alle“) waren die Fördermittel, 360 Millionen Euro, für den Kesseltausch bereits im Juli ausgeschöpft. Doch mit 2. November kommt es zur Neuauflage der Förderaktion für den Heizungstausch in Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern. Dafür werden Rückflüsse aus stornierten Projekten, nicht umgesetzten Vorhaben und verfallenen Registrierungen erneut eingesetzt. Bis Jahresende werden rund 20 Millionen Euro erwartet, teilte das Umweltministerium mit.
Was wird gefördert?
Der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicheröfen) durch klimafreundliche Alternativen: Nah- bzw. Fernwärme, Holzzentralheizungen (Hackgut, Stückholz, Pellets) sowie Wärmepumpen. Dabei gilt jedoch, dass in erster Linie der Anschluss an eine „hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme“ gefördert wird. Ist der Anschluss an so ein Netz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Werden gleichzeitig thermische Solaranlagen installiert oder Tiefenbohrungen durchgeführt, kann zusätzlich ein Bonus vergeben werden.
Wer kann einreichen?
Privatpersonen, die den Heizungstausch in einem Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus vornehmen wollen. Dabei gilt für die fossile Bestandsheizung kein Mindestalter und es findet keine Einkommensprüfung statt. Die Förderung können Eigentümer, Bauberechtigte und Mieter beantragen. Pro Standort ist nur ein Antrag möglich.
Wie wird gefördert?
Vergeben werden einmalige, nicht rückzahlbare Investitionskostenzuschüsse in Form von Pauschalen. Für den Eintausch in Fern-/Nahwärme werden höchstens 4000 Euro bereitgestellt, für die Wärmepumpe maximal 5000 Euro und für einen Biomassekessel höchstens 6000 Euro. Damit hat die Regierung die maximale Förderquote von rund 30 auf rund 20 Prozent gesenkt. Mit der Reduktion wolle man angesichts der hohen Nachfrage möglichst viele Förderwerber berücksichtigen, erklärte Umweltminister Norbert Totschnig.
Welche Fristen gelten?
Die Registrierung und Antragstellung ist ab dem 2. November möglich, und zwar so lange, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31. Dezember 2026. Ab der Registrierung bleiben neun Monate Zeit für die Umsetzung und Antragstellung. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab dem 7. Oktober 2026 erbracht wurden.
Was ist bei der Einreichung zu beachten?
Der erste Schritt ist die Registrierung, sie erfolgt ausschließlich online unter www.sanierungsoffensive.gv.at. Eine aktive ID Austria ist von Vorteil, alternativ kann die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises hochgeladen werden. Bereits bei der Registrierung müssen Angaben über die geplante Maßnahme und die veranschlagten Kosten gemacht werden. Bei der Antragstellung für die Förderung – spätestens innerhalb von neun Monaten und ebenfalls online – muss die neue Heizung fertig installiert und abgerechnet sein. Rechnungen müssen auf den Antragsteller ausgestellt und bezahlt sein. Die Angaben werden geprüft, dann wird ausgezahlt.
Wie geht es 2027 weiter?
Die nächste Sanierungsoffensive von Umwelt- und Wirtschaftsministerium startet am 4. Jänner des nächsten Jahres. Die technischen Details seien in Abstimmung und sollen im Dezember folgen. Die Eckpunkte: 179 Millionen Euro sind 2027 für den Kesseltausch reserviert, 181 Millionen für thermisch-energetische Sanierungen – insbesondere im mehrgeschoßigen Wohnbau. Weitere 90 Millionen Euro gibt es für Sanierungen im Bereich von Einfamilienhäusern und 50 Millionen für thermische Sanierungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen. Die Minister Totschnig und Wolfgang Hattmannsdorfer (Wirtschaft) sehen das 500-Millionen-Paket als Konjunkturimpuls für Bau und Handwerk. „Made in Europe“ habe dabei Vorrang.